Die fünfköpfige Fachkommission Schulpflege wird jeweils an der Gemeindeversammlung für eine vierjährige Amtsdauer gewählt. Das für das Schulwesen verantwortliche Mitglied des Gemeinderates ist von Amtes wegen Mitglied der Fachkommission Schulpflege. Die Fachkommission Schulpflege legt die Leistungsaufträge sowie die Ausgestaltung und die Organisation des vom Gemeinderat festgelegten kommunalen Volksschulangebots fest. Zudem ist die Fachkommission Schulpflege die Wahl- und Aufsichtsbehörde für die Schulleitung und die Lehrpersonen.